Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Laut SG Gießen unterliegt die angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII. Einer Bezieherin von Hilfe zur Pflege seien daher die Mittel zu belassen, die sie für eine angemessene Bestattung zurückgelegt habe (Az. S 18 SO 160/16).

Weitere Informationen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Urteil zu PlayStation Plus: Sony muss . . . ...

Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen . . . ... [weiterlesen]

Archiv