Grundsicherungsrecht: Schöffenbezüge müssen angegeben werden
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Oktober 2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können (Az. L 11 AS 75/21).
Quelle: www.datev.de