Grundsteuer: Bundesmodell gilt für Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Mai 2021
Nordrhein-Westfalen wird nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile bei unterschiedlichen Schwerpunkten innerhalb der Koalition von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen.
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Quelle: www.datev.de