Grundsteuer C nur nach Reform möglich

Kategorie: Steuern | 17. Juli 2018

Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist lt. Bundesregierung nicht möglich (19/3077). Über die Einführung und Ausgestaltung einer Grundsteuer C müsse im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt entschieden werden.

Weitere Informationen: Grundsteuer C nur nach Reform möglich

Quelle: www.datev.de

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