Grundsteuer nicht nach Leistungsfähigkeit
Kategorie: Steuern | 6. Juni 2018
Die Bundesregierung teilt mit, dass bei der Grundsteuer als Real- oder Objektsteuer die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht berücksichtigt werden.
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Quelle: www.datev.de