Grundsteuer nicht nach Leistungsfähigkeit

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2018

Die Bundesregierung teilt mit, dass bei der Grundsteuer als Real- oder Objektsteuer die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen: Grundsteuer nicht nach Leistungsfähigkeit

Quelle: www.datev.de

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