Grundsteuer-Reform: Knappe Fristen erhöhen Druck auf Kanzleien weiter
Kategorie: Steuern und Recht | 8. September 2021
Dem Vernehmen nach plant die Finanzverwaltung, dass die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ab Mitte 2022 abgegeben werden müssen. Der DStV fordert dringend längere Fristen.
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Quelle: www.datev.de