Grundsteuer-Reform: Knappe Fristen erhöhen Druck auf Kanzleien weiter

Kategorie: Steuern und Recht | 8. September 2021

Dem Vernehmen nach plant die Finanzverwaltung, dass die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ab Mitte 2022 abgegeben werden müssen. Der DStV fordert dringend längere Fristen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv