Grundstückseigentümer: Eigenschutz bei Starkregen
Kategorie: Recht | 24. April 2019
Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 532/18.MZ).
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Quelle: www.datev.de