Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen
Kategorie: Recht | 7. Dezember 2017
Ein an der Grenze geplantes Wohngebäude kann von einem Nachbarn regelmäßig nicht mit Rechtsmitteln verhindert werden, wenn auf dem anschließenden Grundstück bereits grenzständige Bebauung vorhanden ist. So entschied das VG Mainz (Az. 3 L 1338/17).
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Quelle: www.datev.de