Gutschein fürs Panzerfahren – Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2024
Das AG München hat zur Kaufpreisrückzahlung eines Erlebnis-Gutscheins für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren Stellung genommen (Az. 191 C 23654/23).
Quelle: www.datev.de