Gynäkologie oder Urologie? Welche Klinik darf Frau mit Transidentität operieren?

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Dezember 2021

Für die medizinische Behandlung einer Frau mit Transidentität kann auch nach Abschluss einer ge-schlechtsangleichenden Mann-zu-Frau-Operation die ursprüngliche biologische Einordnung der Patientin maßgeblich sein. Obwohl das klagende Krankenhaus keine Fachabteilung für Frauenheil-kunde hatte, durfte es in seiner Fachabteilung für Urologie die Patientin mit Transidentität nach-operieren. Es hat deshalb auch einen Anspruch auf Vergütung gegen die gesetzliche Krankenkasse der Patientin. Die Behandlung von Geschlechtsorganen bei Personen mit Mann-zu-Frau-Transidentität fällt nämlich auch in das Gebiet Urologie und ist damit vom Versorgungsauftrag der klagenden Klinik erfasst, so das SG Berlin (Az. S 56 KR 3604/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Referentenentwurf „DAC8-UmsG“ veröffentlicht . . .

Das BMF hat am 01.11.2024 die Anhörung zum Referentenentwurf des . . . ... [weiterlesen]

DStV und HDI im Austausch zu . . . ...

Der Austausch rund um aktuelle Fragen des Versicherungsschutzes von Steuerberaterinnen . . . ... [weiterlesen]

Archiv