Haarwuchsmittel ist nicht von der Krankenkasse zu zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 28. April 2021

Das LSG Hessen entschied, dass der Anspruch auf Krankenbehandlung nicht Arzneimittel umfasst, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen (Az. L 1 KR 405/20).

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Quelle: www.datev.de

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