Haftung beim Filesharing über "Familienanschluss"

Kategorie: Recht | 30. Januar 2019

Das AG Frankfurt entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ haftet, auch wenn nicht sicher ist, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter ist und es sich um einen „Familienanschluss“ handelt (Az. 29 C 2227/18 (85)).

Weitere Informationen: Haftung beim Filesharing über "Familienanschluss"

Quelle: www.datev.de

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