Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke
Kategorie: Recht | 21. November 2017
Laut BGH haftet ein Luftfahrtunternehmen auch für Unfälle, die sich beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug ereignen, also auch beim Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke (Az. X ZR 30/15).
Weitere Informationen: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke
Quelle: www.datev.de