Haftung eines Fahrzeughalters kann bei Unfall mit Fußgänger vollständig entfallen
Kategorie: Recht | 2. Juli 2018
Das OLG Nürnberg entschied, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist (Az. 4 U 1386/17).
Weitere Informationen: Haftung eines Fahrzeughalters kann bei Unfall mit Fußgänger vollständig entfallen
Quelle: www.datev.de