Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens
Kategorie: Recht | 31. Juli 2018
Das LG Hildesheim hat die Entscheidung des AG Lehrte bestätigt, mit welcher ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der grob fahrlässigen Beschädigung eines Mietwagens verurteilt worden war (Az. 1 S 17/18).
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Quelle: www.datev.de