Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens

Kategorie: Recht | 31. Juli 2018

Das LG Hildesheim hat die Entscheidung des AG Lehrte bestätigt, mit welcher ein Mieter zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der grob fahrlässigen Beschädigung eines Mietwagens verurteilt worden war (Az. 1 S 17/18).

Weitere Informationen: Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens

Quelle: www.datev.de

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