Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet – Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum 1. Juli 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 22. April 2021

Durch Artikel 14 Nr. 12, 16, 17 und 22 Buchst. a JStG 2020 wurden die §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG geändert. Die Änderungen treten gemäß Artikel 50 Abs. 6 des o. g. Gesetzes am 1. Juli 2021 in Kraft. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :013).

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Quelle: www.datev.de

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