Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet – Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum 1. Juli 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 22. April 2021

Durch Artikel 14 Nr. 12, 16, 17 und 22 Buchst. a JStG 2020 wurden die §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG geändert. Die Änderungen treten gemäß Artikel 50 Abs. 6 des o. g. Gesetzes am 1. Juli 2021 in Kraft. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :013).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Referentenentwurf „DAC8-UmsG“ veröffentlicht . . .

Das BMF hat am 01.11.2024 die Anhörung zum Referentenentwurf des . . . ... [weiterlesen]

DStV und HDI im Austausch zu . . . ...

Der Austausch rund um aktuelle Fragen des Versicherungsschutzes von Steuerberaterinnen . . . ... [weiterlesen]

Archiv