Haftung für unrichtige Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018

Das OLG Stuttgart entschied, dass ein Wohnungsverkäufer, der unzutreffende Angaben zur Größe einer Eigentumswohnung macht, Schadensersatz leisten muss, wenn die Abweichung der angegebenen von der tatsächlichen Größe der Wohnung einen bestimmten Rahmen überschreitet (Az. 14 U 44/18).

Weitere Informationen: Haftung für unrichtige Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Quelle: www.datev.de

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