Haftung Hostprovider: Haftung für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Juni 2024
Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 195/22).
Quelle: www.datev.de