Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau
Kategorie: Recht | 8. Oktober 2018
In der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % und den Beitragssatz bei 20 % eingeführt werden. Weiterer Bestandteil des Gesetzes (19/4668) ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit.
Weitere Informationen: Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau
Quelle: www.datev.de