Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau

Kategorie: Recht | 8. Oktober 2018

In der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % und den Beitragssatz bei 20 % eingeführt werden. Weiterer Bestandteil des Gesetzes (19/4668) ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit.

Weitere Informationen: Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau

Quelle: www.datev.de

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