Handakten: Rechts- und steuerberatende Berufe fordern gemeinsam Schutz des Zurückbehaltungsrechts

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Mai 2024

Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlen dieses Zurückbehaltungsrecht aus. Die Spitzenverbände der drei Berufe fordern, dass in das BDSG eine Ausnahmeregelung zu ihrem Schutz aufgenommen wird.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) . . .

Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen . . . ... [weiterlesen]

KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen . . . ...

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research . . . ... [weiterlesen]

Archiv