Handel gegen Geldwäsche-Vorschrift

Kategorie: Recht | 7. November 2019

Prepaid-Anbieter und Goldhändler haben im Bundestag gegen von der Bundesregierung geplante Einschränkungen des Handels ohne Identifizierungspflicht protestiert. Der geplante maximale Transaktionsbetrag in Höhe von 20 Euro für Fernzahlungsvorgänge ohne vorherige Kundenidentifizierung sei ungerechtfertigt und schränke den Einsatz risikoarmer E-Geld-Produkte ohne erkennbare Notwendigkeit deutlich ein.

Weitere Informationen: Handel gegen Geldwäsche-Vorschrift

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig . . .

Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür . . . ... [weiterlesen]

Schwerste Geburtsschäden: Behandlung einer mit eineiigen . . . ...

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv