Handelskammer muss nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen
Kategorie: Recht | 17. April 2018
Das Hamburgische OVG hat entschieden, dass die Handelskammer Hamburg nicht der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt und deshalb von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, Informationen in das Informationsregister einzupflegen (Az. 3 Bf 271/17.Z).
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Quelle: www.datev.de