Handelskammer unterliegt nicht den Veröffentlichungspflichten des Hamburgischen Transparenzgesetzes
Kategorie: Recht | 23. Oktober 2017
Das VG Hamburg entschied, dass die Handelskammer keine veröffentlichungspflichtige Behörde im Sinne des Transparenzgesetzes ist (Az. 17 K 273/15).
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Quelle: www.datev.de