„Handicap-Rabatt“ mindert Schadensersatz

Kategorie: Recht | 17. Juni 2019

Gewährt ein Autohersteller „Menschen mit Handicap“ einen besonderen Rabatt, mindert dieser Rabatt den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten. Der Unfallverursacher muss allein den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen, in Höhe des Rabattes besteht dagegen kein ersatzfähiger Schaden, entschied das OLG Frankfurt a. M. (Az. 29 U 203/18).

Weitere Informationen: „Handicap-Rabatt“ mindert Schadensersatz

Quelle: www.datev.de

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