Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2022

Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).

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Quelle: www.datev.de

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