Handy auf Reisen – Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2022
Das AG München hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunkbetreiber einen Unternehmer mit einem Flatrate-Handy-Vertrag auf stark ansteigende Auslandsgebühren hinweisen muss – sog. Informationspflicht (Az. 113 C 23543/20).
Quelle: www.datev.de