Hartz-IV bei Haftunterbrechung
Kategorie: Recht | 18. März 2019
Strafgefangene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, da sie im Gefängnis versorgt sind. Was aber bei Haftunterbrechungen geschieht, hat nun das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (Az. 11 AS 474/17).
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Quelle: www.datev.de