Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto scheitern erneut
Kategorie: Recht | 3. April 2018
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen haben, erhaltene Grundsicherungsleistungen zurückzahlen müssen (Az. L 13 AS 77/15).
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Quelle: www.datev.de