Hartz IV: Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können. So entschied das SG Berlin (Az. S 162 AS 14273/17 ER).

Weitere Informationen: Hartz IV: Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund . . .

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche . . . ... [weiterlesen]

Handelspartner USA: 20 % der Exporte . . . ...

Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv