Hartz IV trotz Immobilie in Thailand?
Kategorie: Recht | 16. Juli 2019
Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen – dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss aufgezeigt (Az. L 11 AS 209/19 B ER).
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Quelle: www.datev.de