Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2021
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht (Az. L 11 AS 632/20).
Quelle: www.datev.de