Haus des Ehemannes muss für Pflegekosten der Ehefrau eingesetzt werden

Kategorie: Recht | 9. November 2018

Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 3076/15).

Weitere Informationen: Haus des Ehemannes muss für Pflegekosten der Ehefrau eingesetzt werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) . . . ...

Der BGH hat mit vier Urteilen entschieden, dass die von . . . ... [weiterlesen]

28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie . . .

Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv