Hausboot ist keine bauliche Anlage
Kategorie: Recht | 10. Juli 2018
Das OVG Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde eines Hausbootbesitzers gegen eine Beseitigungsanordnung stattgegeben, denn diese sei voraussichtlich rechtswidrig, weil es sich bei dem Hausboot bei summarischer Prüfung nicht um eine bauliche Anlage handele (Az. OVG 2 S 13.18).
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Quelle: www.datev.de