Hautkrebs-Erkrankung eines Polizisten keine Berufskrankheit
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2024
Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u. a. im Streifendienst. Dies entschied das VG Aachen (Az. 1 K 2399/23).
Quelle: www.datev.de