Heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer ist von Bundesagentur für Arbeit vorläufig zu finanzieren

Kategorie: Recht | 26. August 2019

Das SG Heilbronn verpflichtete die Bundesagentur für Arbeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dem Antragsteller vorläufig Ausbildungskosten zu gewähren. Ob die Weiterleitung des Antrags auf Übernahme der Kosten rechtmäßig erfolgt sei, sei von der Bundesagentur für Arbeit und dem Landratsamt im Nachhinein im Rahmen eines Erstattungsverfahrens und nicht auf dem Rücken des Antragstellers zu klären (Az. S 7 AL 2542/19 ER).

Weitere Informationen: Heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer ist von Bundesagentur für Arbeit vorläufig zu finanzieren

Quelle: www.datev.de

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