Heimliche Filmaufnahmen berechtigen zur Entziehung der kassenzahnärztlichen Zulassung
Kategorie: Recht | 21. November 2017
Laut LSG Thüringen kann einem Zahnarzt, der heimliche Filmaufnahmen von seinen Mitarbeiterinnen im Umkleideraum macht, wegen fehlender charakterlicher Eignung die kassenzahnärztliche Zulassung entzogen werden (Az. L 11 KA 807/16).
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Quelle: www.datev.de