Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist nicht bereits deshalb von der Helmpflicht beim Motorradfahren zu befreien. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 24.17).

Weitere Informationen: Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe

Quelle: www.datev.de

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