Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen Wohnungsgesellschaften unzulässig

Kategorie: Recht | 24. Januar 2019

Das BVerwG entschied, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden dürfen, die nach der Rechtslage in Brandenburg vor dem 1. Februar 2004 nicht mehr erhoben werden konnten (Az. 9 C 2.18).

Weitere Informationen: Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen Wohnungsgesellschaften unzulässig

Quelle: www.datev.de

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