Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern durch Uber fällt unter die von den EU-Mitgliedstaaten regelbaren Verkehrsdienstleistungen
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017
Laut EuGH fällt die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern unter die Verkehrsdienstleistungen. Die Mitgliedstaaten können daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird (Rs. C-434/15).
Weitere Informationen: Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern durch Uber fällt unter die von den EU-Mitgliedstaaten regelbaren Verkehrsdienstleistungen
Quelle: www.datev.de