Herstellung unechter Gebührenquittungen: Dienstentfernung eines Polizeibeamten
Kategorie: Recht | 16. Januar 2018
Das VG Trier hat hat einen Polizeibeamten, der unechte Gebührenquittungen hergestellt, eingesetzt und die dadurch erlangten Gelder für sich verwendet hat, aus dem Dienst entfernt. Der Beamte habe im Kernbereich der ihm übertragenen Aufgaben versagt (Az. 3 K 5232/17).
Weitere Informationen: Herstellung unechter Gebührenquittungen: Dienstentfernung eines Polizeibeamten
Quelle: www.datev.de