Hertz Autovermietung: Unzulässige Pauschale für die Bearbeitung von Strafzetteln
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Januar 2024
Autovermieter dürfen ihren Kunden für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. So entschied das LG Frankfurt auf Klage des vzbv (Az. 2-24 O 53/23).
Quelle: www.datev.de