Hinterbliebenenversorgung – Mindestehedauer – unangemessene Benachteiligung
Kategorie: Recht | 20. Februar 2019
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen und ist unwirksam. Dies entschied das BAG (Az. 3 AZR 150/18).
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Quelle: www.datev.de