Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 7. Dezember 2017
Ein neuer Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle beschreibt die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Registrierung und soll die Prüfer für Qualitätskontrolle unterstützen. Als ergänzende Hilfe hat die WPK ein Muster zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung
Quelle: www.datev.de