Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 keine unzulässige Rückwirkung

Kategorie: Steuern | 15. August 2018

Das FG Münster entschied, dass die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes vom 22. Dezember 2003 angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003 keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstellt. Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Wertpapier-Sondervermögen sind danach nicht abzugsfähig. Nach der früheren Rechtslage waren entsprechende Gewinne steuerfrei, während sich Verluste steuermindernd auswirken (Az. 10 K 3981/16).

Weitere Informationen: Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 keine unzulässige Rückwirkung

Quelle: www.datev.de

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