Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadenversicherung
Kategorie: Recht | 14. November 2017
Das OLG Frankfurt a. M. hat klargestellt, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird (Az. 7 U 53/16).
Weitere Informationen: Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer Elementarschadenversicherung
Quelle: www.datev.de