Hochwasserkatastrophe: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2021

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 Maßnahmen zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli Betroffenen beschlossen. U. a. wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vorübergehend ausgesetzt, die von den Auswirkungen der Starkregenfälle und Hochwasser betroffen sind. Darauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Trotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet . . . ...

Eine Gemeinde ist nicht ohne weiteres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn . . . ... [weiterlesen]

Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig . . .

Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in . . . ... [weiterlesen]

Archiv