Hochwasserschäden in NRW: Katastrophenerlass in Kraft gesetzt – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juli 2021

Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben am 16.07.2021 zwei inhaltsgleiche Erlasse zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt.

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Quelle: www.datev.de

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