Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
Kategorie: Steuern | 10. August 2017
Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin.
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Quelle: www.datev.de