Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter
Kategorie: Recht | 25. Januar 2018
Das BVerwG hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson i. H. v. 2,70 Euro je Kind und Stunde im konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden ist (Az. 5 C 18.16).
Weitere Informationen: Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter
Quelle: www.datev.de