Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024
Kategorie: Steuern und Recht | 6. August 2024
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de